Der Zuschuss für Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen

Die Pflegekasse bezuschusst Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen – wie den Einbau eines Treppenlifts oder Plattformlifts – mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Voraussetzung ist ein Pflegegrad und die Maßnahme muss die häusliche Pflege erleichtern.


4.180€ Zuschuss

Können Sie pro Person von Ihrer Pflegekasse erhalten. Diesen Betrag gibt es einmalig.

Vorraussetzungen

Sofern Sie einen festgestellten Pflegegrad haben und der Einbau eine Erleichterung im Alltag oder mehr Barrierefreiheit bringt, haben Sie das wichtigste erfüllt.

Hilfe bei der Antragstellung

Bürokratie kann anstrengend und nicht barrierefrei sein. Unsere Berater sowie Disposition sind gern für Sie da und unterstützen Sie bei der Antragstellung.


Bis zu 16.720€ Zuschuss

Bis zu vier Personen aus demselben Haushalt dürfen diesen beantragen.

Einmaliger Zuschuss

Sollte dieser Zuschuss bereits einmal beantragt und bewilligt worden sein, kann man ihn kein zweites Mal erhalten. Es seid denn, der volle Betrag von 4.180€ wurde nicht ausgeschöpft.

Abtretungserklärung

Damit Sie weniger Überweisungen zu tätigen haben und Ihr Lift schneller eingebaut werden kann, bieten wir Ihnen eine Abtretungserklärung an. Damit überweist die Krankenkasse direkt an uns.

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