KfW-Programm “ Barrierereduzierung – Investitionszuschuss – 455-B „
Regulär können ab dem Jahr 2022 Besitzer von Immobilien, wie auch Mieter unabhängig von Ihrem Alter eine Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren bei den KfW Banken beantragt werden, wenn im Bundeshaushalt 2022 wieder Mittel vorgesehen werden. Vor allem älteren Menschen und Familien soll dank dieses attraktiven Zuschusses der lange, barrierefreie Verbleib in den eigenen Räumlichkeiten zu vergleichsweise günstigeren Konditionen ermöglicht werden.
Dieses Programm ist nicht mit dem Zuschussprogramm der Pflegekasse kombinierbar.
4.000 € Zuschuss über die Pflegekasse
Um den Zuschuss zu erhalten, ist die Einstufung in eine Pflegestufe erforderlich. Je nach Einstufung des Pflegeversicherten in einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 kann seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschuss von bis zu 4.000,- € in Abhängigkeit von der Maßnahmenhöhe gewährt werden. Darüber hinaus kann eine Vervielfachung des Zuschusses durch die Pflegekasse erfolgen, sofern mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften oder Haftpflichtversicherungen zahlen bis zu 100% des Lifteinbaus, wenn die Mobilitätseinschränkung durch einen Unfall verursacht wurde. Wenn Sie zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall oder einem unverschuldeten Unfall in Ihrer Bewegung eingeschränkt sind, wenden Sie sich an Ihre Versicherung, um die Chancen der Kostenübernahme zu prüfen.
KfW-Förderkredit “ Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 „
Die Bankengruppen der KfW bieten mit Ihrem Förderkredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ zinsgünstige, langfristige Kredite für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, bei welchen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und auch der Wohnkomfort erhöht werden soll. Dieses Kreditprogramm ist unabhängig vom Alter des Antragsstellers. Ziel ist es, Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung zu sichern, aber auch für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität kommt dieser zugute.
Die Antragsstellung und Beratung erfolgt über Ihre Hausbank.
Sozialamt
Wenn alle vorangestellten Förderanträge von den entsprechenden Trägern abgelehnt wurden, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Voraussetzung dafür ist:
… dass der Betroffene nicht in der Lage ist, die eigenständige Finanzierung zu gewährleisten
… dass der Betroffene nicht kreditwürdig ist
… dass eine langfristige Nutzung des Liftsystems zu erwarten ist.
Weitere Möglichkeiten
Erfahren Sie nachfolgend, welche weiteren Trägergruppen Ihnen je nach Unfallhergang zu den Fördermaßnahmen anbieten können:
Unfallgeschädigte Personen:
- Die Berufsgenossenschaften bei Schädigungen im Sinne von Arbeitsunfällen
Wegeunfälle / Berufskrankheiten:
- Das Versorgungsamt
- Die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden
Kriegsopfer / Wehrdienstverletzte:
- Die Hauptfürsorgestelle
- Der Landeswohlfahrtsverband
Sonstige Förderprogramme gibt es zum Beispiel bei Stiftungen oder bei der Aktion Mensch.
Steuerliche Vorteile für den behindertengerechten Umbau
Wer als Steuerzahler einen behindertengerechten Umbau der eigenen Wohnräumlichkeiten vornehmen möchte, jedoch die Kosten nicht von der Krankenkasse ersetzt bekommt, der kann den entstandenen Aufwand auch in der eigenen Steuererklärung als sogenannte „Außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen.
Hierbei beteiligt sich das Finanzamt mit steuerlichen Vorteilen an den eigenen Finanzierungsvorstellungen. Selbiges gilt gleichermaßen, wenn im eigenen Haushalt beispielsweise ein behindertes Kind untergebracht ist und ein Umbau der Wohnung daher unumgänglich wird.
Lassen Sie sich kostenlos beraten
Unsere Fachexperten werden mit Ihnen gemeinsam alle relevanten Zuschuss- und Fördermöglichkeiten bei einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen, besprechen und Sie bei der Antragsstellung unterstützen.